Ist die Bausub­stanz bere­its geschädigt, kann das Ermessen der WEG auf Null reduziert sein, wenn bere­its 2 Gutacht­en vor­liegen, die die Kom­plettsanierung empfehlen (LG Ham­burg in ZMR 2015, 143).

Ein Sell­platz darf nicht dauer­haft dazu genutzt wer­den, Gegen­stände zu lagern, die nicht im Zusam­men­hang mit der PKW-Nutzung ste­hen (LG Ham­burg in ZMR 2015, 142).

Der Ver­mi­eter greift nicht unrecht­mäßig in die Rechte des Mieters ein, wenn er gegenüber einem Nicht­mi­eter ein Hausver­bot ausspricht, wenn dieser mehrfach nicht uner­he­blich den Haus­frieden gestört hat (AG München in ZMR 2015, 140).

Der Gren­zw­ert, ab dem eine Min­derung wegen Legionel­len­be­fall möglich ist, liegt bei 10000 kbE/100ml (AG München in ZMR 2015, 139).

Der Mieter kann sich gegenüber dem Ver­mi­eter nicht auf eine Ver­let­zung der Zweck­ent­frem­dungssatzung berufen, da diese nicht drittschützend ist. Der Mieter kann dem Ver­mi­eter nicht vorschreiben, an wen er ver­mi­etet (AG München in ZMR 2015, 136).

Da es sich bei den sog. Baum­fäl­lkosten nicht um wiederkehrende Kosten han­delt, sind diese für den Mieter nicht vorherse­hbar und damit nicht umleg­bar (AG Ham­burg-Blanke­nese in ZMR 2015, 135).

Die For­mulierung ‘Im All­ge­meinen‘ in ein­er Klausel, mit der die Schön­heit­srepara­turen auf den Mieter über­tra­gen wer­den sollen, muss sich ein­deutig auf die Fris­ten und darf sich nicht etwa auf die Rei­hen­folge der auszuführen­den Arbeit­en beziehen (AG Gießen in ZMR 2015, 132).

Die Nebenkosten eines Mietver­hält­nis­es kön­nen nur dann ein­seit­ig  vom Ver­mi­eter erhöht wer­den, wenn in dem Mietver­trag eine Erhöhungsvere­in­barung enthal­ten. Dies gilt auch für eine Nebenkosten­pauschale (AG Gelsenkirchen in ZMR 2015, 131).

Der Ver­mi­eter muss seinen weit­eren Grundbe­sitz in der gle­ichen Stadt zeit­nah zur Kündi­gung bekan­nt geben und sein Auswahler­messen darstellen und nachvol­lziehbar ausüben (AG Gelsenkirchen in ZMR 2015, 130)

Der Ver­tragszweck ‘Betrieb eines Inter­net­cafes‘ ste­ht dem Betrieb — auch — eines ‘Späthkaufs‘ nicht gle­ich (KG in ZMR 2015, 119).