Ermessensreduzierung bei Sanierungsmassnahmen

Ist die Bausub­stanz bere­its geschädigt, kann das Ermessen der WEG auf Null reduziert sein, wenn bere­its 2 Gutacht­en vor­liegen, die die Kom­plettsanierung empfehlen (LG Ham­burg in ZMR 2015, 143).