Ermessensreduzierung bei Sanierungsmassnahmen

Ist die Bausub­stanz bere­its geschädigt, kann das Ermessen der WEG auf Null reduziert sein, wenn bere­its 2 Gutacht­en vor­liegen, die die Kom­plettsanierung empfehlen (LG Ham­burg in ZMR 2015, 143).

(c) RA Alexander Strater . Anwalt Strafrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Baye­ri­sche Stra­sse 30 (am Oli­va­er Platz), 10707 Ber­lin