Baumfällkosten nicht umlegbar

Da es sich bei den sog. Baum­fäl­lkosten nicht um wiederkehrende Kosten han­delt, sind diese für den Mieter nicht vorherse­hbar und damit nicht umleg­bar (AG Ham­burg-Blanke­nese in ZMR 2015, 135).

(c) RA Alexander Strater . Anwalt Strafrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Baye­ri­sche Stra­sse 30 (am Oli­va­er Platz), 10707 Ber­lin