Erhöhung von Mietnebenkosten

Die Nebenkosten eines Mietver­hält­nis­es kön­nen nur dann ein­seit­ig  vom Ver­mi­eter erhöht wer­den, wenn in dem Mietver­trag eine Erhöhungsvere­in­barung enthal­ten. Dies gilt auch für eine Nebenkosten­pauschale (AG Gelsenkirchen in ZMR 2015, 131).