Ist der Mieter insol­vent, kann der Ver­mi­eter auch auf kün­ftige Leis­tung der Nutzungsentschädi­gung kla­gen (LG Berlin in ZMR 2016, 30).

Wird eine Woh­nung von ein­er GmbH zur Nutzung durch den Geschäfts­führer zu Wohnzweck­en angemietet, so liegt ein Geschäft­sraum­mi­etver­hält­nis vor (LG Berlin in ZMR 2016, 29).

Wegen der Pflicht zur Glaub­haft­machung kann der Voll­streck­ungss­chutzantrag nicht erst­ma­lig in der Beru­fungsin­stanz gel­tend gemacht wer­den (OLG Dres­den in ZMR 2016, 27).

Nutzt ein Gewerbe­mieter neben den im Mietver­trag aus­gewiese­nen Flächen weit­ere umfan­gre­iche Flächen, die um das ver­mi­etete Gebäude herum liegen,  so liegt ein Ver­stoß gegen die geset­zlich vorgeschriebene Schrift­form vor (OLG Dres­den in ZMR 2016, 27).

Ver­mi­etet der Mieter ohne Erlaub­nis unter, so ist hierin kein Grund für eine außeror­dentliche Kündi­gung zu sehen, weil in der Regel kein Grund für eine Ver­weigerung der Erlaub­nis in der Per­son des Unter­mi­eters vor­liegt (OLG Dres­den in ZMR 2016, 24)

Will der Ver­mi­eter Eigenbe­darf gel­tend machen, muss der Nutzungswille konkret und ern­sthaft ist. Nur vage Absicht­en reichen nicht aus (BGH VIII ZR 297/14).

Zwis­chen dem nachgewiese­nen und dem abgeschlosse­nen Geschäft muss eine per­sön­liche und inhaltliche Deck­ungs­gle­ich­heit beste­hen, damit der Mak­ler­lohn ver­di­ent ist (BGH III ZR 530/13).

Der Mieter kann seinen unge­fährlichen Hund unan­geleint auf dem Grund­stück der WEG laufen lassen, wenn dieser von seinem Ver­mi­eter genehmigt wurde (AG München in ZMR 2015, 164).

In ein­er Woh­nung­seigen­tümerge­mein­schaft ist es bei größeren Sanierungs­mass­nah­men notwendig, 3 Alter­na­ti­vange­bote einzu­holen, die unter Umstän­den auch vor der Ver­samm­lung zu versenden sind (LG München in ZMR 2015, 147).

In der Bil­li­gung der Jahresabrech­nung durch die Woh­nung­seigen­tümer kann die Ent­las­tung des Ver­wal­ters zu sehen sein. Dies stellt aber sicher­lich nicht die Regel dar (LG München in ZMR 2015, 146).