Der Vermieter muss seinen weiteren Grundbesitz in der gleichen Stadt zeitnah zur Kündigung bekannt geben und sein Auswahlermessen darstellen und nachvollziehbar ausüben (AG Gelsenkirchen in ZMR 2015, 130)
Der Vermieter muss seinen weiteren Grundbesitz in der gleichen Stadt zeitnah zur Kündigung bekannt geben und sein Auswahlermessen darstellen und nachvollziehbar ausüben (AG Gelsenkirchen in ZMR 2015, 130)