Eigenbedarfskündigung und Auswahlermessen des Vermieters

Der Ver­mi­eter muss seinen weit­eren Grundbe­sitz in der gle­ichen Stadt zeit­nah zur Kündi­gung bekan­nt geben und sein Auswahler­messen darstellen und nachvol­lziehbar ausüben (AG Gelsenkirchen in ZMR 2015, 130)