Nutzung eines Sondernutzungsrechts
Ein Sellplatz darf nicht dauerhaft dazu genutzt werden, Gegenstände zu lagern, die nicht im Zusammenhang mit der PKW-Nutzung stehen (LG Hamburg in ZMR 2015, 142).
Ein Sellplatz darf nicht dauerhaft dazu genutzt werden, Gegenstände zu lagern, die nicht im Zusammenhang mit der PKW-Nutzung stehen (LG Hamburg in ZMR 2015, 142).