Hausverbot gegen einen Dritten/Nichtmieter

Der Ver­mi­eter greift nicht unrecht­mäßig in die Rechte des Mieters ein, wenn er gegenüber einem Nicht­mi­eter ein Hausver­bot ausspricht, wenn dieser mehrfach nicht uner­he­blich den Haus­frieden gestört hat (AG München in ZMR 2015, 140).