Der Vermieter greift nicht unrechtmäßig in die Rechte des Mieters ein, wenn er gegenüber einem Nichtmieter ein Hausverbot ausspricht, wenn dieser mehrfach nicht unerheblich den Hausfrieden gestört hat (AG München in ZMR 2015, 140).
Der Vermieter greift nicht unrechtmäßig in die Rechte des Mieters ein, wenn er gegenüber einem Nichtmieter ein Hausverbot ausspricht, wenn dieser mehrfach nicht unerheblich den Hausfrieden gestört hat (AG München in ZMR 2015, 140).