Instandsetzungsanspruch gegen die einzelnen Wohnungseigentümer

Der Instand­set­zungsanspruch des Woh­nung­seigen­tümers bezüglich des Gemein­schaft­seigen­tums richtet sich nicht gegen den Ver­band, son­dern gegen die einzel­nen Woh­nung­seigen­tümer (AG Ober­hausen in ZMR 2013, 999).