Der Instandsetzungsanspruch des Wohnungseigentümers bezüglich des Gemeinschaftseigentums richtet sich nicht gegen den Verband, sondern gegen die einzelnen Wohnungseigentümer (AG Oberhausen in ZMR 2013, 999).
Der Instandsetzungsanspruch des Wohnungseigentümers bezüglich des Gemeinschaftseigentums richtet sich nicht gegen den Verband, sondern gegen die einzelnen Wohnungseigentümer (AG Oberhausen in ZMR 2013, 999).