Neubauwohnung: Mangelvorbehalt in Übernahmeprotokoll

Übern­immt ein Mieter eine Neubau­woh­nung (Erst­bezug) ohne sich im Über­nah­me­pro­tokoll  Rechte wegen der erkennbaren Män­gel vorzube­hal­ten und zahlt er dann die Miete voll, hat er kein Min­derungs- bzw. Zurück­be­hal­tungsrecht wegen dieser Män­gel. Unberührt bleibt der Man­gelbe­sei­t­i­gungsanspruch (AG Ham­burg-Wands­bek in ZMR 2013, 967).