Verwertung der Mietsicherheit
Während des laufenden Mietverhältnisses darf der Vermieter die Mietsicherheit nicht wegen streitiger Forderungen verwerten (BGH VIII ZR 234/13)
Während des laufenden Mietverhältnisses darf der Vermieter die Mietsicherheit nicht wegen streitiger Forderungen verwerten (BGH VIII ZR 234/13)