Summierungseffekt bei Schönheitsreparaturen
Wird der Mieter neben der wirksamen Schönheitsreparaturenklausel verpflichtet, die Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses in einen ‘bezugsfertigen Zustand‘ zu versetzen, liegt keine unzulässige Summierung vor (BGH XII ZR 108/13).