Summierungseffekt bei Schönheitsreparaturen

Wird der Mieter neben der wirk­samen Schön­heit­srepara­turen­klausel verpflichtet, die Woh­nung bei Beendi­gung des Mietver­hält­niss­es in einen ‘bezugs­fer­ti­gen Zus­tand‘ zu ver­set­zen, liegt keine unzuläs­sige Sum­mierung vor (BGH XII ZR 108/13).