Auch im Gewerbemietverhältnis ist innerhalb eines Jahres nach der Abrechnungsreife die Nebenkostenabrechnung zu erstellen, auch wenn es keine entsprechende gesetzliche Regelung gibt (OLG Düsseldorf 24 U 136/12).
Auch im Gewerbemietverhältnis ist innerhalb eines Jahres nach der Abrechnungsreife die Nebenkostenabrechnung zu erstellen, auch wenn es keine entsprechende gesetzliche Regelung gibt (OLG Düsseldorf 24 U 136/12).