Nebenkostenabrechnung im Gewerbe auch innerhalb eines Jahres nach Abrechnungsreife

Auch im Gewerbe­mietver­hält­nis ist inner­halb eines Jahres nach der Abrech­nungsreife die Nebenkostenabrech­nung zu erstellen, auch wenn es keine entsprechende geset­zliche Regelung gibt (OLG Düs­sel­dorf 24 U 136/12).