Verjährung: Herausgabe der Mietsicherheit

Der Anspruch des Mieters gegen den Ver­mi­eter auf Her­aus­gabe der von ihm geleis­teten Miet­sicher­heit (auch als Pfand übergebene Spar­büch­er) ver­jährt in drei Jahren. Die Ver­jährung begin­nt sechs Monate nach Beendi­gung des Mietver­hält­niss­es (LG Old­en­burg in ZMR 2013, 892).