Verjährung: Herausgabe der Mietsicherheit
Der Anspruch des Mieters gegen den Vermieter auf Herausgabe der von ihm geleisteten Mietsicherheit (auch als Pfand übergebene Sparbücher) verjährt in drei Jahren. Die Verjährung beginnt sechs Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses (LG Oldenburg in ZMR 2013, 892).