Schonfristzahlung durch Dritten

Zahlt ein Drit­ter inner­halb der Schon­frist die Mietschulden, so wird die Kündi­gung nur dann unwirk­sam, wenn der Dritte eine ein­deutige Tilgungs­bes­tim­mung zugun­sten des Mieters mit­teilt (LG Itze­hoe in ZMR 2016, 35).