Ist der Mieter insolvent, kann der Vermieter auch auf künftige Leistung der Nutzungsentschädigung klagen (LG Berlin in ZMR 2016, 30).
Ist der Mieter insolvent, kann der Vermieter auch auf künftige Leistung der Nutzungsentschädigung klagen (LG Berlin in ZMR 2016, 30).