Schönheitsreparaturen: unwirksame Parkettklausel
Eine Klausel, die den Mieter verpflichtet, die Schönheitsreparaturen auszuführen, ist insgesamt unwirksam, wenn der Mieter formularmäßig dazu verpflichtet werden soll, das Parkett abzuschleifen und zu versiegeln (LG Berlin ‑63 S 347/12-)