Mietminderung bei Schadstoffbelastung
Ist die Mietwohnung infolge eines mangelhaften Parkettklebers schadstoffbelastet, ist eine Mietminderung von 30 % gerechtfertigt. Dies gilt nur, wenn durch entsprechendes Lüften das Normalmaß einer Belastung eingehalten werden kann (BGH in ZMR 2014, 27).