Schadensersatz des Mieters bei ausgefallenem Wandanstrich

Der Mieter schuldet dem Ver­mi­eter bei Beendi­gung des Mietver­hält­niss­es Schadenser­satz, wenn er die in neu­traler (weiß) Deko­ra­tion über­nommene Woh­nung mit einem aus­ge­fal­l­enen Wan­danstrich (rot und blau) zurück­gibt. Dies gilt auch, wenn der Mieter ver­traglich keine Schön­heit­srepara­turen schuldet (BGH VIII ZR 416/12).