Wird neben der Unterschrift eines Gesellschafters einer GbR unter einem Mietvertrag ein Firmenstempel dieser GbR aufgebracht, reicht dies als Nachweis für die Vertretungsberechtigung des Gesellschafters aus (BGH ‑VIII ZR 35/11-).
Wird neben der Unterschrift eines Gesellschafters einer GbR unter einem Mietvertrag ein Firmenstempel dieser GbR aufgebracht, reicht dies als Nachweis für die Vertretungsberechtigung des Gesellschafters aus (BGH ‑VIII ZR 35/11-).