Schadensersatz bei grundloser Vermieterkündigung

Kündigt ein Ver­mi­eter ohne Grund, ist er dem Mieter zum Ersatz des daraus entste­hen­den Schadens verpflichtet. Dies gilt bei jed­er Kündi­gung eines Wohn­raum- oder Gewerbe­mietver­trages (OLG Düs­sel­dorf in ZMR 2013, 956)