Modernisierungsmaßnahme: Dauer der Maßnahme entscheidet über die Zumutbarkeit

Ein notwendi­ger Umzug von 14 Monat­en in eine Ersatz­woh­nung stellt gegenüber ein­er Mod­ernisierungs­maß­nahme eine unzu­mut­bare Härte dar, die der Mieter nicht hin­nehmen muss (LG Berlin ‑63 S 446/12-).

(c) RA Alexander Strater . Anwalt Strafrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Baye­ri­sche Stra­sse 30 (am Oli­va­er Platz), 10707 Ber­lin