Ein notwendiger Umzug von 14 Monaten in eine Ersatzwohnung stellt gegenüber einer Modernisierungsmaßnahme eine unzumutbare Härte dar, die der Mieter nicht hinnehmen muss (LG Berlin ‑63 S 446/12-).
Ein notwendiger Umzug von 14 Monaten in eine Ersatzwohnung stellt gegenüber einer Modernisierungsmaßnahme eine unzumutbare Härte dar, die der Mieter nicht hinnehmen muss (LG Berlin ‑63 S 446/12-).