Fristlose Kündigung bei Verschweigen der unberechtigten Untervermietung
Verschweigt der Mieter eine unberechtigte Untervermietung, stellt dies einen so schwerwiegenden Vertrauensbruch dar, dass eine fristlose Kündigung des Vermieters gerechtfertigt ist (AG München ‑423 C 29146/12-).