Fristlose Kündigung bei Verschweigen der unberechtigten Untervermietung

Ver­schweigt der Mieter eine unberechtigte Unter­ver­mi­etung, stellt dies einen so schw­er­wiegen­den Ver­trauens­bruch dar, dass eine frist­lose Kündi­gung des Ver­mi­eters gerecht­fer­tigt ist (AG München ‑423 C 29146/12-).