Freiwillige Bürgschaft: Mietsicherheit kann höher sein, als die dreifache Monatsmiete
Leistet der Mieter oder ein Dritter für den Mieter freiwillig eine die dreifache Monatsmiete übersteigende Sicherheit, ist dies zulässig, wenn dies freiwillig geschieht, ohne dass der Vermieter dies gefordert hat (AG Köpenick ‑15 C 64/13-).