Freiwillige Bürgschaft: Mietsicherheit kann höher sein, als die dreifache Monatsmiete

Leis­tet der Mieter oder ein Drit­ter für den Mieter frei­willig eine die dreifache Monatsmi­ete über­steigende Sicher­heit, ist dies zuläs­sig, wenn dies frei­willig geschieht, ohne dass der Ver­mi­eter dies gefordert hat (AG Köpenick ‑15 C 64/13-).

(c) RA Alexander Strater . Anwalt Strafrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Baye­ri­sche Stra­sse 30 (am Oli­va­er Platz), 10707 Ber­lin