Ausbau von Speicherräumen durch den Sondernutzungsberechtigten

Enthält die Teilungserk­lärung keine Aus­bauberech­ti­gung des Dachbo­dens, bedarf es hierzu ein­er Zus­tim­mung aller Woh­nung­seigen­tümer im Wege eines pos­i­tiv­en Beschlusses. Ein Son­der­nutzungsrecht an einem Spe­ich­er recht­fer­tigt noch nicht dessen Nutzung als Wohn­raum durch den Woh­nung­seigen­tümer (LG München in ZMR 2014, 53).