Mietertausch bei Wohngemeinschaften
Auch wenn der Vermieter bei Vermietung der Wohnung an mehrere Mieter wusste, dass die Mieter ein Interesse an einem Mietertausch haben könnten, muss der Vermieter den Mieteraustausch nicht dulden, wenn der Mietvertrag keine entsprechende Regelung beinhaltet. In einem solchen Fall sind die Mieter auf die Rechte nach § 553 BGB beschränkt. (LG Berlin in ZMR 2021, 973)