Duschmöglichkeit‘ im Sinne des Berliner Mietspiegels 2019

Das Merk­mal ein­er ‘Duschmöglichkeit‘ im Sinne des Berlin­er Miet­spiegels 2019 liegt auch dann vor, wenn eine bündig ver­baute Bade­wanne in einem ver­schließbaren Bad existiert. Auf eine Duschk­abine oder eine Glasab­tren­nung kommt es nicht an. (LG Berlin in ZMR 2021, 742)