Nutzungsentschädigung bei Vorenthalten der Mietsache

Voraus­set­zung für den Anspruch des Ver­mi­eters auf Nutzungsentschädi­gung wegen der Voren­thal­tung der Miet­sache nach Beendi­gung des Mietver­trages ist auch, dass die Nichtrück­gabe der Miet­sache dem Willen des Ver­mi­eters wider­spricht. (LG Berlin in ZMR 2021, 974)