Maklerlohn
Zwischen dem nachgewiesenen und dem abgeschlossenen Geschäft muss eine persönliche und inhaltliche Deckungsgleichheit bestehen, damit der Maklerlohn verdient ist (BGH III ZR 530/13).
Zwischen dem nachgewiesenen und dem abgeschlossenen Geschäft muss eine persönliche und inhaltliche Deckungsgleichheit bestehen, damit der Maklerlohn verdient ist (BGH III ZR 530/13).