Hundehaltung in Wohnungseigentumsanlage

Der Mieter kann seinen unge­fährlichen Hund unan­geleint auf dem Grund­stück der WEG laufen lassen, wenn dieser von seinem Ver­mi­eter genehmigt wurde (AG München in ZMR 2015, 164).

(c) RA Alexander Strater . Anwalt Strafrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Baye­ri­sche Stra­sse 30 (am Oli­va­er Platz), 10707 Ber­lin