Hundehaltung in Wohnungseigentumsanlage
Der Mieter kann seinen ungefährlichen Hund unangeleint auf dem Grundstück der WEG laufen lassen, wenn dieser von seinem Vermieter genehmigt wurde (AG München in ZMR 2015, 164).
Der Mieter kann seinen ungefährlichen Hund unangeleint auf dem Grundstück der WEG laufen lassen, wenn dieser von seinem Vermieter genehmigt wurde (AG München in ZMR 2015, 164).