Konkreter Nutzungswille bei Eigenbedarf
Will der Vermieter Eigenbedarf geltend machen, muss der Nutzungswille konkret und ernsthaft ist. Nur vage Absichten reichen nicht aus (BGH VIII ZR 297/14).
Will der Vermieter Eigenbedarf geltend machen, muss der Nutzungswille konkret und ernsthaft ist. Nur vage Absichten reichen nicht aus (BGH VIII ZR 297/14).