Mängel der Betriebskostenabrechnung können im Prozess geheilt werden

Der Ver­mi­eter, der eine nicht ord­nungs­gemäße Betrieb­skostenabrech­nung vor­legt, kann diese in einem Prozess nachbessern, ohne eine neue Abrech­nung vor­legen zu müssen (OLG Düs­sel­dorf 10 U 52/13).

(c) RA Alexander Strater . Anwalt Strafrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Baye­ri­sche Stra­sse 30 (am Oli­va­er Platz), 10707 Ber­lin