Lagerung von Gegenständen auf dem Tiefgaragenstellplatz
Der Mieter ist nicht berechtigt, auf seinem Stellplatz in der Tiefgarage Kartons o.ä. zu lagern, wenn keine entsprechende vertragliche Abrede mit dem Vermieter existiert. Dies gilt auch, wenn andere Mieter Gegenstände auf ihrem Stellplatz lagern. Ein Recht auf Gleichbehandlung besteht nicht (AG München in ZMR 2013, 817).