Eigenbedarfskündigung

Auch kurz nach Abschluss des Mietver­trages kann eine Kündi­gung wegen Eigenbe­darf begrün­det und damit nicht rechtsmiss­bräuch­lich sein, wenn der Eigenbe­darf bei Ver­tragsab­schluss noch nicht abse­hbar war, son­dern erst kurz nach dem Abschluss des Mietver­trages ent­standen ist (BGH VIII ZR 233/12).