Kreditaufnahme durch WEG

Auch die Auf­nahme eines langfristi­gen Kred­its entspricht ord­nungs­gemäßer Ver­wal­tung, wenn in der Ver­samm­lung auf die Risiken ein­er Nach­schusspflicht der Woh­nung­seigen­tümer  hingewiesen wurde.  Dies muss allerd­ings aus dem Pro­tokoll ein­deutig erkennbar sein  (BGH VIII ZR 244/14).