Kreditaufnahme durch WEG
Auch die Aufnahme eines langfristigen Kredits entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn in der Versammlung auf die Risiken einer Nachschusspflicht der Wohnungseigentümer hingewiesen wurde. Dies muss allerdings aus dem Protokoll eindeutig erkennbar sein (BGH VIII ZR 244/14).