Einbau von Rauchmeldern
In einer reinen Wohnanlage ist ein Beschluss, wonach der Einbau von Rauchmeldern in Eigenleistung des einzelnen Wohnungseigentümers zu erfolgen hat, nicht ordnungsgemäß (AG W in ZMR 2016, 64).
In einer reinen Wohnanlage ist ein Beschluss, wonach der Einbau von Rauchmeldern in Eigenleistung des einzelnen Wohnungseigentümers zu erfolgen hat, nicht ordnungsgemäß (AG W in ZMR 2016, 64).