Geschäftsraummiete bei Anmietung durch GmbH
Wird eine Wohnung von einer GmbH zur Nutzung durch den Geschäftsführer zu Wohnzwecken angemietet, so liegt ein Geschäftsraummietverhältnis vor (LG Berlin in ZMR 2016, 29).
Wird eine Wohnung von einer GmbH zur Nutzung durch den Geschäftsführer zu Wohnzwecken angemietet, so liegt ein Geschäftsraummietverhältnis vor (LG Berlin in ZMR 2016, 29).