Hinweispflicht des Vermieters auf Besonderheiten der Mietwohnung

Ist eine bes­timmte Möblierung der Woh­nung gepaart mit einem nor­malen Lüf­tungsver­hal­ten ver­ant­wortlich für die Bil­dung von Schim­mel,  so liegt keine Pflichtver­let­zung des Mieters vor, wenn der Ver­mi­eter nicht aus­drück­lich auf diese Umstände hingewiesen hat  (LG Aachen in ZMR 2016, 112).