Fertigstellung oder Bezugsfertigkeit im Gewerbe

Die Fer­tig­stel­lung und die Bezugs­fer­tigkeit sind nicht iden­tisch,  weil die Bezugs­fer­tigkeit nicht auss­chließt,  dass noch Män­gel vorhan­den sind. Ist eine Fer­tig­stel­lungs­bescheini­gung ver­traglich ver­langt, wird diese nicht durch ein Über­gabe­pro­tokoll erset­zt  (OLG München in ZMR 2016, 111).

(c) RA Alexander Strater . Anwalt Strafrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Baye­ri­sche Stra­sse 30 (am Oli­va­er Platz), 10707 Ber­lin