Fertigstellung oder Bezugsfertigkeit im Gewerbe
Die Fertigstellung und die Bezugsfertigkeit sind nicht identisch, weil die Bezugsfertigkeit nicht ausschließt, dass noch Mängel vorhanden sind. Ist eine Fertigstellungsbescheinigung vertraglich verlangt, wird diese nicht durch ein Übergabeprotokoll ersetzt (OLG München in ZMR 2016, 111).