Fristlose Kündigung nicht bei Zahlungsverzug mit Betriebskostennachforderungen

Schuldet der Mieter eine Betrieb­skosten­nach­forderung, kann der Ver­mi­eter im Fall der Nichtzahlung nicht frist­los kündi­gen, da es sich nicht um regelmäßig wiederkehrende Zahlun­gen han­delt (AG Köpenick ‑13 C 66/13-).