Fristlose Kündigung nicht bei Zahlungsverzug mit Betriebskostennachforderungen

Schuldet der Mieter eine Betrieb­skosten­nach­forderung, kann der Ver­mi­eter im Fall der Nichtzahlung nicht frist­los kündi­gen, da es sich nicht um regelmäßig wiederkehrende Zahlun­gen han­delt (AG Köpenick ‑13 C 66/13-).

(c) RA Alexander Strater . Anwalt Strafrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Baye­ri­sche Stra­sse 30 (am Oli­va­er Platz), 10707 Ber­lin