Schuldet der Mieter eine Betriebskostennachforderung, kann der Vermieter im Fall der Nichtzahlung nicht fristlos kündigen, da es sich nicht um regelmäßig wiederkehrende Zahlungen handelt (AG Köpenick ‑13 C 66/13-).
Schuldet der Mieter eine Betriebskostennachforderung, kann der Vermieter im Fall der Nichtzahlung nicht fristlos kündigen, da es sich nicht um regelmäßig wiederkehrende Zahlungen handelt (AG Köpenick ‑13 C 66/13-).