Betriebskosten: Freistellungsanspruch des Mieters bei Pauschalverträgen

Kann der Ver­mi­eter bei einem Pauschalver­trag (Win­ter­di­enst, Haus­meis­ter oder Gartenpflege) keine Tätigkeit­snach­weise vor­legen, hat der Mieter einen Freis­tel­lungsanspruch (AG Flens­burg ‑64 C 12/13-).