Kann der Vermieter bei einem Pauschalvertrag (Winterdienst, Hausmeister oder Gartenpflege) keine Tätigkeitsnachweise vorlegen, hat der Mieter einen Freistellungsanspruch (AG Flensburg ‑64 C 12/13-).
Kann der Vermieter bei einem Pauschalvertrag (Winterdienst, Hausmeister oder Gartenpflege) keine Tätigkeitsnachweise vorlegen, hat der Mieter einen Freistellungsanspruch (AG Flensburg ‑64 C 12/13-).