Freikörperkultur im Garten der Mietwohnung

Keine Störung des Haus­friedens durch Nack­t­son­nen im Garten oder auf dem Balkon der Miet­woh­nung. Dies gilt auch, wenn Nach­barn daran Anstoß nehmen, da es die freie Entschei­dung des Mieters ist, ob und wie er sich son­nen will (AG Merzig in ZMR 2013, 898).