Formelle Ordnungsgemäßheit der Heizkostenabrechnung

Es kommt für die formelle Ord­nungs­gemäßheit der Heizkostenabrech­nung nicht darauf an, ob die Heizkosten auf abge­le­se­nen Mess­werten oder auf ein­er Schätzung beruhen. Bei ein­er Schätzung kommt es auch nicht darauf an, ob diese den Anforderun­gen des § 9 a Heizkosten­verord­nung  gerecht wird (BGH VIII ZR 112/14).