Kosten der Wohngebäudeversicherung trägt der Mieter
Hat der Vermieter eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, deren Kosten er auf den Mieter umlegt, so ist der Vermieter verpflichtet, bei einem vom Mieter leicht fahrlässig verursachten Brandschaden die Versicherung in Anspruch zu nehmen. Dazu muss der Vermieter die Mietsache in einen vertragsgemäßen Zustand versetzen, auch wenn er die Versicherung nicht in Anspruch nimmt (BGH VIII ZR 191/13).