Betriebskostenumlage nach Personenmonaten

Es ist zuläs­sig die Betrieb­skosten nach sog. Per­so­n­en­monat­en umzule­gen. Dabei wer­den die Kosten nach der Anzahl der Per­so­n­en, die sich in der Woh­nung aufge­hal­ten haben und der Anzahl der Monate, die sich die Per­so­n­en in der Woh­nungs aufge­hal­ten haben, umgelegt (BGH VIII ZR 97/14).

(c) RA Alexander Strater . Anwalt Strafrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Baye­ri­sche Stra­sse 30 (am Oli­va­er Platz), 10707 Ber­lin