Adressat der Kündigung

Die Kündi­gung ist an alle Mieter zu richt­en. An wen der Ver­mi­eter die Kündi­gung gerichtet hat, ist anhand der objek­tiv­en Gegeben­heit­en durch Ausle­gung festzustellen. Haben etwa alle Mieter einen Mieter als Ansprech­part­ner des Ver­mi­eters bes­timmt und bit­tet der Ver­mi­eter, die ihm gegenüber aus­ge­sproch­ene Kündi­gung an die übri­gen Mieter weit­erzuleit­en, ist davon auszuge­hen, dass sich die Kündi­gung an alle Mieter richtet (BGH VIII ZR 25/14).