Berechtigtes Interesse zur Untervermietung

Bei ein­er Mieter­mehrheit muss das berechtigte Inter­esse zur Unter­ver­mi­etung nicht bei allen Mietern vor­liegen. Es reicht, wenn dieses nur bei einem Mieter vor­liegt. (LG Berlin in ZMR 2021, 811)

(c) RA Alexander Strater . Anwalt Strafrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Baye­ri­sche Stra­sse 30 (am Oli­va­er Platz), 10707 Ber­lin