Unterlassungsanspruch der Wohnungseigentümer gegen den Mieter

Ver­stößt der Mieter gegen eine beschlossene Gebrauch­sregelung des Gemein­schaft­seigen­tums, haben die Woh­nung­seigen­tümer gegen den Mieter einen Unter­las­sungsanspruch (BGH in ZMR 2020, 202).