Die Entferung eines Baumes kann eine bauliche Veränderung sein

Prägt ein Baum das Erschei­n­ungs­bild eines Grund­stücks mit, so ist seine Ent­fer­nung eine bauliche Verän­derung im Sinne des § 22 WEG (LG Ham­burg 318 S 5/13).

(c) RA Alexander Strater . Anwalt Strafrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Baye­ri­sche Stra­sse 30 (am Oli­va­er Platz), 10707 Ber­lin