Zurückweisung der Kündigung nach § 174 BGB

Wird die Kündi­gung unter Hin­weis auf § 174 BGB zurück­gewiesen, muss dies unverzüglich geschehen. Hier­von ist nicht mehr auszuge­hen, wenn die Zurück­weisung erst 7 Tage nach Zugang der Kündi­gung erfol­gt (AG Ham­burg in ZMR 2019, 874).

(c) RA Alexander Strater . Anwalt Strafrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Baye­ri­sche Stra­sse 30 (am Oli­va­er Platz), 10707 Ber­lin