Zurückweisung der Kündigung nach § 174 BGB
Wird die Kündigung unter Hinweis auf § 174 BGB zurückgewiesen, muss dies unverzüglich geschehen. Hiervon ist nicht mehr auszugehen, wenn die Zurückweisung erst 7 Tage nach Zugang der Kündigung erfolgt (AG Hamburg in ZMR 2019, 874).